Törnbedingungen
1. Anmeldung Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Deiner schriftlichen Buchung/Anmeldung kommt zwischen Dir und sy-dali.ch, ein Vertrag zustande. Durch Deine Buchung/Anmeldung bestätigst du, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und als festen Bestandteil des Vertrages zwischen Dir und sy-dali.ch anzuerkennen.
2. Preise
Der Preis beinhaltet nur die Kosten für die Yacht. Reisekosten sind nicht enthalten. Ebenso sind Marinagebühren, Essen und Getränke, sowie Diesel über die Bordkasse zu zahlen. Jedes Crewmitglied zahlt anteilsmässig in die Bordkasse ein.
3. Zahlung
Bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist der gesamte Betrag spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn fällig
4. Annullation
Annullationsgebühren bei Rücktritt betragen:
Bis 70 Tage vor Törnbeginn 50 % des Törnpreises
69 bis 21 Tage vor Törnbeginn 70 % des Törnpreises
0 bis 20 Tage vor Törnbeginn 100% des Törnpreises.
Du hast die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. Sollte der Kojenplatz durch eine erneute Buchung belegt werden können, wird der Törnpreis vollumfänglich zurückertsattet.
5. Versicherung
Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Annulationskostenversicherung.
6. Annullation durch uns
Eine Annullation durch uns hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Bei der Annullation durch uns, wird der gesamte Törnpreis zurückerstattet. Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Gründe, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird.
7. Krankenversicherung
Für einen ausreichenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz ist jeder selber verantwortlich.
8. „No-Show“
Wenn Du zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinst (No-Show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.
6. Beanstandung
Deine Beanstandung und allfällige Schadenersatzansprüche musst Du spätestens 8 Tage nach Rückreise schriftlich geltend machen. Du bist verpflichtet, bereits während der Reise vor Ort von uns, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Deine Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ohne diese schriftliche Bestätigung kann auf Deine Beanstandung nicht eingegangen werden.
7. Haftung
Wir führen unsere Ausbildungstörns in eigener Regie durch und haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sy Dali.ch hat hierfür eine ausreichende und umfangreiche Versicherung abgeschlossen.
8. Ausschluss und Begrenzung
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Dir, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.
9. Reisedokumente
Du bist für die Besorgung der nötigen Reisedokumente selbst verantwortlich.
10. Reisegepäck
Ölzeug, Segelstiefel und Bootsschuhe mit heller Sohle sind auf allen Törns notwendig. Dein Gepäck sollte in einem Seesack oder einer weichen Reisetasche Platz finden. Hartschalen-Koffer und sperrige Reisetaschen können an Bord nicht verstaut werden. Erfahrungsgemäss nehmen Teilnehmer zu viel Gepäck mit. Beschränken Dich aufs Notwendigste.
11. Schiffsordnung
Eine gute Gesundheit ist für das Gelingen eines jeden Törns Voraussetzung. Du bist verpflichtet, uns über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme unter Drogen- und Alkoholeinfluss, oder Psychopharmaka und dergleichen ist nicht erlaubt. Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, besteht eine Schiffsordnung, die wir zu Beginn des Törns erklären werden. Bitte befolgen diese Anweisungen. Wir haben Befehlsgewalt an Bord und sind verantwortlich für das Wohlbefinden aller Teilnehmer. Wir tragen die Verantwortung für die Yacht, deren Zustand und deren Sicherheit sowie Seetauglichkeit. Wir bemühen uns, jedem Gast eine erlebnisreiche Ausbildung zu vermitteln und sind Ihr Ansprechpartner bei irgendwelchen Problemen an Bord. Der Skipper wird vollumfänglich durch die Bordkasse verpflegt und ist von deren Äufnung befreit.
12. Bordkasse
Die Bordkasse wird von den Crewmitglieder geäufnet und von einem Crewmitglied geführt. Lebensmittel, Getränke, Restaurant-Besuche, Marinagebühren und Diesel werden aus der Bordkasse bezahlt.
13. Bordroutine
Jeder hält seinen Kojen Platz sowie seine Kabine während der Reise sauber und in Ordnung.
Jeder hinterlässt die Toilette und Wascheinrichtung so, dass ein Nachfolger es in Ordnung findet. (Massstab sind die Anderen)
Das turnusmässige Rudergehen und die Wachführung einschliesslich Navigation (nach Absprache und unter Aufsicht von uns.)
Die Mithilfe bei allen Manövern.
Die Crew übernimmt zusammen mit dem Skipper abwechslungsweise das Kochen, die Crew hilft beim Tischen und abwaschen/abtrocknen.
Die Hilfeleistung bei allen besonderen Vorkommnissen (notwendige Rep., Unfälle oder ähnliches).
Der Brauch, dass man sich beim Verlassen des Bootes beim Skipper persönlich ab; resp. bei der Rückkehr zurückmeldet.
In Einklarierungshäfen nicht von Bord zu gehen, bevor der Zoll dem Skipper die nötige Erlaubnis erteilt hat.
Unter Deck nicht zu rauchen (unter Deck gilt ein allgemeines Rauchverbot).
Jedermann geht mit Elektrizität und Wasser sparsam um.
14. Meilenbestätigung
Nach dem Törn erhält jedes Crewmitglied bei aktiver Teilnahme an Navigation und Manövern ein für den zur erlangenden Hochseeausweis nötigen Praxisnachweis ausgestellt. (Meilenbestätigung).
15. Programmänderungen
Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren und Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft, Transportmittel oder Zeiten. Wir behalten uns vor, den vorgesehenen Ein- und/oder Ausschiffungshafen auch kurzfristig zu ändern. In diesem Fall übernimmt jeder selber die Mehrkosten für den Personentransport und/oder Übernachtung. Erreicht eine Crew aus welchen Gründen auch immer den Zielhafen nicht rechtzeitig, entfällt jede Vergütung durch uns (Bis heute haben wir jeden Zielhafen erreicht).
16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Sarnen